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BGB § 1289 Erstreckung auf die Zinsen

BGB § 1289 Erstreckung auf die Zinsen

[ Auszug: Das Pfandrecht an einer Forderung erstreckt sich auf die Zinsen der Forderung. Die Vorschriften des § 1123 Abs. 2 und der §§ 1124, 1125 finden entsprechende A ... ]